DOG-CACHING ist eine naturverbundene sinnvolle Freizeitaktivität für Mensch und Hund. Es verbindet beide auf partnerschaftliche Art und Weise miteinander und niemand sollte dadurch belästigt oder gestört werden. Daher ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, daraufhin zuweisen, daß es in den einzelnen Regionen zum Teil unterschiedliche Vorgaben gibt, ob und wie der Aufenthalt im Wald und der Natur gestattet ist. Dies betrifft insbesondere die Anleinpflicht von Hunden in Waldgebieten z.B. in Schleswig-Holstein.
Das aktuelle Landeswaldgesetzt für Schleswig-Holstein findet Ihr hier:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+SH+%C2%A7+17&psml=bsshoprod.psml&max=true
Bitte beachtet diese Vorgaben und geht mit gutem Beispiel voran. Vielen Dank!
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